Was ist eine Herstellerprüfung? Definition nach DIN EN 1090-2
Die Herstellerprüfung (englisch: factory production control, kurz FPC) ist nach DIN EN 1090-2 Abschnitt 12 die Pflicht jedes Herstellers von Stahltragwerken, seinen Produktionsprozess kontinuierlich zu überwachen und zu dokumentieren. Es handelt sich nicht um eine einzelne Prüfung, sondern um ein dauerhaftes Qualitätsmanagementsystem, das im Werk etabliert und von einer akkreditierten Stelle zertifiziert wird.
Ohne zertifizierte Herstellerprüfung: kein CE-Zeichen, kein legaler Vertrieb in der EU. Für den deutschen Bauherrn bedeutet das: Lieferant ohne WPS-Nachweis und FPC-Zertifikat = Halle ohne CE = Baugenehmigung nicht erteilbar.
Erstprüfung vs. Typprüfung: Der entscheidende Unterschied
Diese beiden Begriffe werden im Alltag oft verwechselt – dabei bezeichnen sie grundlegend unterschiedliche Prüfprozesse:
Erstprüfung (Initial Type Testing) nach DIN EN 1090-2 Abschnitt 6.2 wird für jede neue Konstruktionskonfiguration durchgeführt, bevor diese in Serienproduktion geht. Sie umfasst: statische Berechnung nach Eurocode 3, Prüfung der Stahlgüten (Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204), Schweißnahtprüfung (ZfP), Oberflächenprüfung und Maßhaltigkeitsprüfung.
Typprüfung bezieht sich auf das Prüfen eines Produkttyps (nicht eines Einzelstücks). Bei standardisierten Hallensystemen – Serienprodukt mit definierten Spannweiten – wird einmalig eine Typprüfung durchgeführt, deren Ergebnis für alle baugleichen Exemplare gilt. Fragen Sie Ihren Anbieter explizit nach dem Typprüfbericht – ein seriöser Hersteller kann diesen innerhalb von 24 Stunden vorlegen.
Prüfpflichtige Merkmale nach DIN EN 1090-2
DIN EN 1090-2 Anhang B definiert alle wesentlichen Merkmale der werkseigenen Produktionskontrolle (FPC). Übersicht der wichtigsten:
| Merkmal | Prüfmethode | Frequenz | EXC |
|---|---|---|---|
| Stahlgüte / Abnahmezeugnis | Dokumentenprüfung 3.1 | Jede Charge | EXC1–4 |
| Schweißnahtqualität (VT) | Sichtprüfung 100 % | Jede Naht | EXC1–4 |
| Schweißnahtqualität (UT/MT) | Ultraschall- oder Magnetpulver | ≥10 % (EXC2), ≥20 % (EXC3) | EXC2–4 |
| Maßtoleranzen Stahl | Messtechnik ±2 mm | Stichprobe 10 % | EXC1–4 |
| Korrosionsschutz Schichtdicke | Schichtdickengerät | Je Bauteil mind. 5 Messpunkte | EXC1–4 |
| Schweißerzertifikat | EN ISO 9606-1 (max. 3 Jahre) | Bei Anstellung | EXC2–4 |
Werksabnahme: Was passiert bei einer Werksbesichtigung?
Die Werksabnahme ist eine optionale, aber dringend empfohlene Maßnahme, bei der ein unabhängiger Prüfer das Stahlwerk besucht und die laufende Produktion inspiziert. Typischer Ablauf:
1. Terminvereinbarung – 2–3 Wochen vor geplantem Fertigstellungstermin. 2. Dokumentenprüfung – Stückliste, Werkstattzeichnungen, 3.1-Zeugnisse, WPS/WPQR, Schweißerzertifikate. 3. Produktionskontrolle – Schweißarbeiten, Strahlanlage, Beschichtung, Schichtdickenmessung. 4. Abnahmeprotokoll – keine Mängel / Mängel mit Frist / Stop-Lieferung. 5. Fotodokumentation – mind. 20–30 Fotos mit Bauteilnummern.
Dauer: 3–5 Stunden für eine Halle 20×40 m. Wer führt die Abnahme durch? Bauaufsichtlich anerkannter Prüfingenieur, DEKRA/TÜV Industrial Service oder der Statiker des Bauherrn. Bei EXC2+ ist Option a oder b empfehlenswert.
Kosten: Was kostet Herstellerprüfung und Werksabnahme?
| Prüfleistung | Kostenträger | Typische Kosten | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| FPC-Zertifizierung (werksseitig) | Hersteller | 2.000–8.000 €/Jahr | Im Hallenpreis enthalten |
| WPS/WPQR Schweißverfahrensprüfung | Hersteller | 800–3.000 € pro Verfahren | Einmalig, im Preis enthalten |
| ZfP-Prüfung durch Prüfingenieur | Hersteller (Pflicht EXC2+) | 300–800 €/Tag | Im Angebot prüfen |
| Werksabnahme durch Prüfingenieur | Bauherr (optional) | 800–2.500 € inkl. Fahrt | Bei Hallen >500 m² empfohlen |
| Werksabnahme Polen (Reisekosten) | Bauherr | +200–400 € | Zug/Flug nach Poznań, Wrocław |
Faustregel: Investieren Sie 0,3–0,8 % des Hallenpreises in Prüfleistungen. Eine Werksabnahme bei einer 250.000-€-Halle kostet 1.000–2.000 € – die günstigste Versicherung gegen teure Überraschungen auf der Baustelle.
Pflichtdokumente: Was müssen Sie vom Hersteller bekommen?
Folgende Dokumente sind nach DIN EN 1090-2 verpflichtend und müssen spätestens bei Lieferung übergeben werden:
CE-Konformitätserklärung (DoP) – Declaration of Performance nach BauPVO (EU 305/2011). Ohne DoP: keine legale Verwendung in Deutschland. CE-Kennzeichnung – auf jedem Hauptbauteil mit Herstelleridentifikation und EXC-Klasse. Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 – für jede verwendete Stahlcharge (Schmelznummer, chemische Zusammensetzung, mechanische Kennwerte). Schweißnahtdokumentation – WPS + WPQR + aktueller Schweißerschein nach EN ISO 9606-1 (max. 3 Jahre). ZfP-Prüfprotokolle – Befundberichte (VT immer, UT/MT je nach EXC). Schichtdickenmessprotokoll – Messpunkte und Soll-Ist-Vergleich.
Empfohlen (nicht gesetzlich vorgeschrieben): Statische Berechnung nach Eurocode 3, Werkstattzeichnungen, Montageanleitung mit Drehmomentangaben, Wartungshinweise Korrosionsschutz.
EXC-Klassen und Prüfanforderungen: EXC1 bis EXC4
| EXC-Klasse | Anwendungsbeispiel Stahlhallen | ZfP-Umfang | FPC-Überwachung |
|---|---|---|---|
| EXC1 | Nebengebäude <15 m, geringe Traglast, keine Kranbahn | VT 100 % | Selbstdeklaration |
| EXC2 | Standard-Industriehalle, Lager, Produktion ohne dyn. Last | VT 100 % + UT/MT 10 % | Notified Body (Erstinspektion) |
| EXC3 | Hallen mit Laufkran >15 t, Ermüdungsnachweis | VT 100 % + UT/MT 20 % | Notified Body (jährlich) |
| EXC4 | Tragwerke mit Katastrophenfolge (selten bei Hallen) | VT 100 % + UT/MT 100 % | Notified Body (halbjährlich) |
Warnsignale: Woran erkennen Sie einen unseriösen Anbieter?
Rote Flaggen – sofort abbrechen:
Kein FPC-Zertifikat vorhanden – der Anbieter sagt "das brauchen Sie eigentlich nicht". Ohne FPC: kein CE-Zeichen möglich. Zeugnis 2.2 statt 3.1 – das Werksbescheinigung 2.2 ist lediglich eine Herstelleraussage ohne akkreditierte Prüfung. Für tragende Stahlbauteile ist ausschließlich 3.1 zulässig. Verweigerung der Werksbesichtigung – kein seriöser Hersteller verweigert dem Kunden eine angekündigte Besichtigung. Schweißer ohne gültige EN ISO 9606-1-Zertifizierung – abgelaufene Zertifikate = ungültige Schweißnachweise. Statik nachreichen nach der Produktion – die Statik muss vor der Produktion vorliegen.
Gelbe Flaggen – nachfragen: Prüfberichte nur auf Polnisch ohne Übersetzungsangebot; keine Referenzliste mit deutschen Projekten; Angebot ohne EXC-Klasse und Normenreferenz.
SmartHalls: So läuft die Herstellerprüfung bei unseren Projekten
SmartHalls koordiniert Stahlhallenbauten für deutsche Kunden mit Fertigungsstätten in Polen. Unsere Qualitätssicherung: (1) Lieferantenqualifizierung – jeder Fertigungspartner muss DIN EN 1090-2 EXC2-Zertifikat einer zugelassenen Prüfstelle vorlegen (Überprüfung alle 12 Monate). (2) Projektbezogene Dokumentationsanforderung – mit Auftragserteilung wird eine Dokumentationsliste festgelegt: DoP, 3.1-Zeugnisse, WPS/WPQR, ZfP-Protokolle, Schichtdickenmessprotokoll. (3) Optionale Werksabnahme – wir organisieren begleitete Werksbesichtigungen für deutsche Bauherren in Großpolen oder Niederschlesien. (4) Dokumentenübergabe mit Lieferung – alle Prüfdokumente auf Deutsch oder Englisch, nicht nachgereicht.
Fragen zur Prüfdokumentation? Wir beraten Sie im kostenlosen Erstgespräch. Details zu den Normanforderungen finden Sie in unserem Artikel über DIN EN 1090-2 EXC-Klassen und den Schweißnachweis EN ISO 3834. Informationen zu Preisorientierungen bietet unser Stahlhalle Preis-Guide.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine Herstellerprüfung für meine Stahlhalle gesetzlich vorgeschrieben?
Ja – für alle tragenden Stahltragwerke in der EU ist die werkseigene Produktionskontrolle (FPC) nach DIN EN 1090-2 und die daraus resultierende CE-Kennzeichnung nach BauPVO (EU 305/2011) gesetzlich vorgeschrieben. Ohne CE-Kennzeichnung ist die Halle in Deutschland bauordnungsrechtlich nicht verwendbar.
Was kostet eine Werksabnahme in Polen?
Eine Werksabnahme durch einen unabhängigen Prüfingenieur kostet typischerweise 800–2.500 Euro inklusive Fahrtkosten. Hinzu kommen Reisekosten (Zug oder Flug nach Poznań, Wrocław: 150–300 Euro). Bei Hallen ab 500 m² rechnet sich die Investition nahezu immer – ein einziger Schweißmangel, der erst auf der Baustelle entdeckt wird, kostet typischerweise das Dreifache der Abnahme.
Was ist der Unterschied zwischen Zeugnis 2.2 und 3.1 nach DIN EN 10204?
Das Zeugnis 2.2 ist eine Werksbescheinigung des Herstellers ohne unabhängige Prüfung – er bestätigt die Eigenschaften selbst. Das Zeugnis 3.1 stammt von einer werkseigenen, aber vom Hersteller unabhängigen Prüfabteilung oder einem externen Labor. Für tragende Stahlbauteile nach DIN EN 1090-2 ist ausschließlich das 3.1-Zeugnis zulässig.
Kann ich die Werksabnahme selbst durchführen?
Bei EXC1-Tragwerken (kleine Nebengebäude) können Sie mit einer Checkliste selbst abnehmen. Ab EXC2 empfehlen wir dringend einen unabhängigen Prüfingenieur oder einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Schweißtechnik – nur ein Fachmann erkennt unzulässige Schweißfehler (Poren, Bindefehler, Unterkerbungen), die für das Laienauge unsichtbar sind.
Muss die Herstellerprüfung vor oder nach der Montage stattfinden?
Die Herstellerprüfung findet werksseitig statt – also während der Produktion, vor der Auslieferung. Die Dokumentation muss spätestens mit der Lieferung übergeben werden, nicht erst nach der Montage. Eine Vor-Ort-Abnahme (Bauabnahme) ist eine separate, ergänzende Maßnahme nach abgeschlossener Montage.
Gilt die EXC-Klasse für die gesamte Halle oder für einzelne Bauteile?
Die EXC-Klasse wird für das gesamte Tragwerk oder für definierte Tragwerksbereiche festgelegt. Es ist möglich, dass verschiedene Bereiche einer Halle unterschiedliche EXC-Klassen haben – z.B. EXC2 für die Dachkonstruktion und EXC3 für den Kranbahnbereich. Die Festlegung obliegt dem Tragwerksplaner.
Was passiert, wenn bei der Werksabnahme Mängel gefunden werden?
Das Abnahmeprotokoll unterscheidet drei Kategorien: (1) Keine Mängel – Freigabe zur Lieferung. (2) Mängel mit Frist – Lieferant muss nachbessern und einen Nachweisbefund liefern. (3) Stop-Lieferung – schwerwiegende Mängel, die Neuanfertigung erfordern. In Kategorie 2 und 3 zahlt der Lieferant die Kosten der Nachprüfung.